Investor Relations
Pyrum verbindet eine patentierte Recyclingtechnologie mit einem skalierbaren Geschäftsmodell und einer wachsenden industriellen Nachfrage nach zirkulären Rohstoffen. Strategische Partnerschaften, neue Anlagenprojekte und der Ausbau der eigenen Kapazitäten bilden die Grundlage für langfristiges Wachstum und die weitere Etablierung der Technologie im europäischen Markt.
Informationen zur Bezugsrechtkapitalerhöhung
Wichtige Hinweise und Haftungsausschluss
Die auf den folgenden Webseiten enthaltenen Unterlagen sind nicht an Personen gerichtet, die sich in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Japan oder Südafrika oder einer Rechtsordnung, in welcher eine Verteilung oder Veröffentlichung rechtswidrig wäre, befinden, oder für deren Zugriff bestimmt. Diese Unterlagen begründen oder bilden weder ein Angebot, einen Teil eines Angebots noch eine Aufforderung in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Japan oder Südafrika oder in einer Rechtsordnung, in der ein solches Angebot oder eine solche Werbung nicht gestattet ist, gegenüber einer Person, der gegenüber es rechtswidrig ist, ein solches Angebot abzugeben oder eine solche Aufforderung zu schalten, Wertpapiere zu erwerben oder zu zeichnen.
Die hier erwähnten Wertpapiere wurden nicht und werden nicht gemäß dem US-Securities Act von 1933 („Securities Act“) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten außer im Rahmen der Ausnahmetatbestände von den Registrierungsanforderungen des Securities Act nicht angeboten oder verkauft werden. In den Vereinigten Staaten oder anderswo (ausgenommen von Deutschland) wird es für die Wertpapiere kein Angebot geben.
Die auf den nachfolgenden Internetseiten enthaltenen Informationen richten sich ausschließlich an (i) Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden, (ii) Personen, die professionelle Erfahrung im Umgang mit Investitionen haben und unter die Definition eines „professionellen Anlegers“ gemäß Artikel 19 (5) des Financial Services and Markets Act 2000 („Financial Promotion„) Order 2005 (die „Order“) fallen oder (iii) „high net worth entities” und weitere Personen, die unter Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order fallen (wobei diese Personen zusammen als „Relevante Personen“ bezeichnet werden). Personen, die keine Relevanten Personen sind, sollten keine Handlung auf Basis der nachfolgenden Informationen vornehmen oder sich darauf oder ihren Inhalt verlassen.
Der Zugang zu digitalisierten Ausfertigungen dieser Unterlagen wird auf diesen Webseiten von der Pyrum Innovations AG in gutem Glauben und ausschließlich zu Informationszwecken angeboten. Der Umstand, dass Pressemitteilungen und andere Dokumente in digitalisierter Form auf dieser Webseite zugänglich gemacht werden, stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb von Wertpapieren jedweder Art der Pyrum Innovations AG dar. Dieser begründet auch keine Empfehlung der Pyrum Innovations AG oder eines Dritten, Wertpapiere jedweder Art der Pyrum Innovations AG zu kaufen oder zu verkaufen.
Sie stimmen zu, dass die Unterlagen, die Sie erhalten, ausschließlich für Ihren eigenen Gebrauch bestimmt sind und Sie diese nicht an andere Personen verteilen werden.
Durch Drücken des „Weiter“-Buttons versichern Sie, dass Sie diese wichtigen Hinweise und die darin enthaltenen Beschränkungen vollständig gelesen und akzeptiert haben.
Nachfolgend finden Sie sämtliche von uns veröffentlichte Informationen zur Bezugsrechtskapitalerhöhung, die am 25. November 2025 vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen wurde.
- Ad hoc Mitteilung vom 25. November 2025: Pyrum Innovations AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlagen aus genehmigtem Kapital im Umfang von bis zu EUR 21 Millionen
- Ergänzende Corporate News vom 25. November 2025: „Pyrum Innovations AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung im Umfang von bis zu 21 Mio. €“
- Anhang IX der Verordnung (EU) 2017/1129
- Bezugsangebot
- Newsletter Kapitalerhöhung (28.11.2025)
- Webcast zur Kapitalerhöhung
- Pyrum Innovations AG schließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlagen aus genehmigtem Kapital ab
- Pyrum Innovations AG sichert sich rund 13 Mio. € aus erfolgreicher Bezugsrechtskapitalerhöhung