Hinweisgeberschutz

RECHTSVERSTÖSSE VERTRAULICH MELDEN – Meldungen nach Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgeberschutz

Die Pyrum Innovations AG befolgt den Grundsatz, mit Kunden, Geschäftspartnern und Beschäftigten vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Korruption oder andere Rechtsverstöße werden hierbei nicht geduldet. Sollten Sie in Ihrer täglichen Arbeit erfahren, dass seitens unseres Hauses gegen diese Grundsätze verstoßen wird, melden Sie uns diese Verstöße bitte umgehend. Unser Ziel ist es Rechtskonformität zu erhalten und bei Verstößen umgehend Abhilfe zu schaffen.

Ihre Kontaktmöglichkeiten

Die Pyrum Innovations AG beachtet die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes und den EU-​weiten Standard zum Schutz von hinweisgebenden Personen („Whistleblowern“) entsprechend der EU-​Hinweisgeberrichtlinie (EU-​2019/​1937). Um diese Anforderungen umzusetzen, haben wir ein Hinweisgebersystem eingerichtet mit der Möglichkeit, Rechtsverstöße vertraulich zu melden.
Als externe Hinweisgeberstelle/​Ombudsperson steht Herr Rechtsanwalt Oliver Pikolleck zur Verfügung. Die Ombudsperson ist über folgende Kontaktmöglichkeiten erreichbar:

Herr Oliver Pikolleck
Rechtsanwalt
Email: pikolleck@​hiLevDATA.​de

HiLevDATA GmbH & Co. KG
Amselweg 7 • 66564 Ottweiler
Tel: 0681/​3 79 32–18

Über diese vertraulichen Meldewege können unsere Beschäftigten, sowie auch alle anderen Personen, die mit der Pyrum Innovations AG Kontakt haben, Rechtsverstöße melden. Meldungen können dort unter Angabe Ihrer Kontaktdaten abgegeben werden; auch eine anonyme Meldung (z.B. über den Postweg) ist möglich. Alle Meldungen werden vertraulich entgegengenommen. Die Ombudsperson gewährleistet, dass Ihre Meldung anonym behandelt wird, es sei denn, dass Sie ausdrücklich vorher in die Weitergabe Ihrer Namensangabe eingewilligt haben. Soweit Sie Ihre Kontaktdaten mitgeteilt haben, sendet Ihnen Herr Rechtsanwalt Pikolleck innerhalb von 7 Tagen nach Ihrer Meldung eine Eingangsbestätigung, und teilt Ihnen innerhalb von spätestens 3 Monaten mit, was die Ermittlungen zu Ihrer Meldung ergeben haben.