Hinweisgeberschutz

RECHTSVERSTÖSSE VERTRAULICH MELDEN — Meldungen nach Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgeberschutz

Die Pyrum Inno­va­tions AG befolgt den Grund­satz, mit Kunden, Geschäfts­part­nern und Beschäf­tigten vertrau­ens­voll zusam­men­zu­ar­beiten. Korrup­tion oder andere Rechts­ver­stöße werden hierbei nicht geduldet. Sollten Sie in Ihrer tägli­chen Arbeit erfahren, dass seitens unseres Hauses gegen diese Grund­sätze verstoßen wird, melden Sie uns diese Verstöße bitte umge­hend. Unser Ziel ist es Rechts­kon­for­mität zu erhalten und bei Verstößen umge­hend Abhilfe zu schaffen.

Ihre Kontaktmöglichkeiten

Die Pyrum Inno­va­tions AG beachtet die Anfor­de­rungen des Hinweis­ge­ber­schutz­ge­setzes und den EU-weiten Stan­dard zum Schutz von hinweis­ge­benden Personen („Whist­le­b­lo­wern“) entspre­chend der EU-Hinweis­ge­ber­richt­linie (EU-2019/1937). Um diese Anfor­de­rungen umzu­setzen, haben wir ein Hinweis­ge­ber­system einge­richtet mit der Möglich­keit, Rechts­ver­stöße vertrau­lich zu melden.
Als externe Hinweisgeberstelle/​Ombuds­person steht Herr Rechts­an­walt Oliver Pikolleck zur Verfü­gung. Die Ombuds­person ist über folgende Kontakt­mög­lich­keiten erreichbar:

Herr Oliver Pikolleck
Rechts­an­walt
Email: pikolleck@​hiLevDATA.​de

HiLev­DATA GmbH & Co. KG
Amselweg 7 • 66564 Ottweiler
Tel: 0681/​3 79 32–18

Über diese vertrau­li­chen Melde­wege können unsere Beschäf­tigten, sowie auch alle anderen Personen, die mit der Pyrum Inno­va­tions AG Kontakt haben, Rechts­ver­stöße melden. Meldungen können dort unter Angabe Ihrer Kontakt­daten abge­geben werden; auch eine anonyme Meldung (z.B. über den Postweg) ist möglich. Alle Meldungen werden vertrau­lich entge­gen­ge­nommen. Die Ombuds­person gewähr­leistet, dass Ihre Meldung anonym behan­delt wird, es sei denn, dass Sie ausdrück­lich vorher in die Weiter­gabe Ihrer Namens­an­gabe einge­wil­ligt haben. Soweit Sie Ihre Kontakt­daten mitge­teilt haben, sendet Ihnen Herr Rechts­an­walt Pikolleck inner­halb von 7 Tagen nach Ihrer Meldung eine Eingangs­be­stä­ti­gung, und teilt Ihnen inner­halb von spätes­tens 3 Monaten mit, was die Ermitt­lungen zu Ihrer Meldung ergeben haben.